Anträge
Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises
Der Antrag ist bei dem für Sie zuständigen Versorgungsamt zu stellen. Dort können Sie auch die Antragsvordrucke anfordern. Das für Sie zuständige Versorgungsamt finden Sie im Internet unter: www.versorgungsaemter.de . Auf dieser Seite sind alle Anschriften der Versorgungsämter von Deutschland nach Bundesländern geordnet aufgelistet. Eine Verlinkung zu den jeweiligen Internetseiten ist hinterlegt. Außerdem besteht die Möglichkeit Antragsformulare herunterzuladen.
Die gewährten Vergünstigungen (Nachteilsausgleich) durch den Schwerbehindertenausweis sind abhängig von den jeweiligen Eintragungen.
Ein Ausweis kann mit sogenannten Merkzeichen und ohne Merkzeichen ausgestellt werden:
- Merkzeichen „G“ erhebliche Gehbehinderung
- Merkzeichen „aG“ außergewöhnliche Gehbehinderung
- Merkzeichen „B“ Notwendigkeit ständiger Begleitung
- Merkzeichen „H“ Hilflosigkeit
- Merkzeichen „RF“ Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
- Merkzeichen „Bl“ Blindheit
- Merkzeichen „Gl“ Gehörlos
Die gesundheitlichen Voraussetzungen für diese Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis sind ebenfalls auf der o.a. Internetseite hinterlegt.
Einen Überblick über die gewährten Vergünstigungen, so genannte Nachteilsausgleiche, findet man unter www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/ueberblick_nachteilsausgleiche/index.php
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege
Der Antrag ist bei der für Euch zuständigen Pflegekasse (die Kasse, bei der Ihr pflegeversichert seid) zu stellen.
Ist der Antrag gestellt, wird zur Klärung der Frage ob Pflegebedürftigkeit besteht, der medizinische Dienst der Krankenversicherung (kurz MDK) hinzugezogen. Dieser setzt sich mit Euch zwecks Terminvereinbarung in Verbindung. Ein(e) Gutachter (in) des MDK wird den erforderlichen Hausbesuch durchführen. Euer Kind muß an diesem Tag zur Begutachtung anwesend sein.
Infos zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit können bei dem jeweils zuständigen MDK angefordert werden. Die Adressen findet man im Internet unter www.mdk.de .
ACHTUNG: Leistungen aus der Pflegeversicherung werden frühestens ab Antragsmonat gewährt, nicht rückwirkend.